Wer eine Kündigung erhält, ist zunächst häufig schockiert und kaum in der Lage, einen klaren Gedanken zu fassen. Schließlich stellt der Arbeitsplatz in der Regel die einzige Möglichkeit dar, das eigene oder das gesamte Familienleben zu finanzieren. So stellen z.B. die Hausfinanzierung oder Kredite ein großes Problem dar.
Kündigungsschutzklage in München
Rechtzeitiges Handeln
Genau zu diesem Zeitpunkt ist es jedoch wichtig, schnell zu handeln, damit die Frist von 3 Wochen einer Kündigungsschutzklage nicht verstreicht und das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Da ca. 50% der Bevölkerung ein Recht auf Prozesskostenhilfe haben, raten wir Ihnen diese auf jeden Fall zu beantragen, wenn Sie wenig Geld haben, es lohnt sich.
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit zur Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz, diese beantragen Sie im Amtsgericht in München und wenn diese staatliche Hilfe genehmigt wird, beraten wir Sie kostenfrei ohne Zuzahlungen.
Die falsch verstandene Kündigungsschutzklage
Häufig wird die Aufgabe der Kündigungsschutzklage fehlinterpretiert. Die meisten Laien glauben, dass es um eine Klage auf Wiedereinstellung ginge. Auf den ersten Blick mag dies nicht gänzlich falsch sein, ist jedoch etwas zu kurz gedacht.
Tatsächlich handelt sich bei dieser Art der Klage um eine Feststellungsklage mit dem Ziel, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht beendet worden ist.
Der Unterschied zwischen einer Wiedereinstellung und einer Nichtbeendigung des Arbeitsverhältnisses mag marginal erscheinen, macht sich jedoch vor allem aus finanzieller Sicht deutlich bemerkbar.
Insbesondere bei kurzen Kündigungsfristen, die bereits abgelaufen sind, wenn das Verfahren vor dem Arbeitsgericht noch läuft, wird dieser Unterschied deutlich. Ist das Arbeitsverhältnis beendet, muss Ihnen ein Arbeitgeber keinen weiteren Lohn zahlen. Erkennt das Arbeitsgericht die Kündigung hingegen nicht an, weil sie beispielsweise
- sozial ungerechtfertigt ist,
- Kündigungsfristen missachtet wurden oder
- Formfehler vorhanden sind,
so ist der Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, Ihnen Ihren Arbeitslohn zu zahlen.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in dieser Zeit weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren oder aber freigestellt wurden.
Kostenlose Erstprüfung
Wir überprüfen Ihre Kündigung unverbindlich und kostenfrei.
Kontakt: 089 – 921313993
Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
Notdienst Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr
Für den Arbeitgeber würde die vereinfachte Betrachtungsweise enorme Vorteile bringen, da er in der Lage wäre, dem Kündigungsschutzverfahren entspannt entgegenzusehen. Er müsste nicht befürchten, Sie in dieser Zeit zu bezahlen.
Dies bietet Ihnen als Arbeitnehmer den großen Vorteil, dass Sie Ihren Arbeitgeber mittels der Einreichung einer Klage gegen die Kündigung unter Druck setzen können.
Unklarheiten zum eigenen Vorteil nutzen
Ist nicht ganz klar, ob das Arbeitsverhältnis rechtswirksam beendet worden ist, wird Ihr Arbeitgeber eher bereit sein, die Kündigung zurückzuziehen oder aber eine entsprechend hohe Abfindung zahlen.
Falls die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber stark zerrüttet ist, wäre es eine Möglichkeit, die Abfindungszahlung in den Vordergrund zu stellen.
Falls Sie mit einer Klage gegen die Kündigung vorgehen möchten, sollten Sie neben der Möglichkeit einer Abfindung auch ein gutes Arbeitszeugnis im Blick behalten. Für weitere Bewerbungen kann dies extrem hilfreich sein. Je nach Situation lässt sich eine Abfindung in Kombination mit einem ausgezeichneten Arbeitszeugnis auch außergerichtlich aushandeln.
Eine Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht ist – zumindest in der ersten Instanz – zwar nicht notwendig, bringt jedoch enorme Vorteile für Sie als Arbeitnehmer mit. Bei Formalien und Fristen kommt es in vielen Fällen zu Problemen, die sich vermeiden ließen.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Kanzlei in München mit Rat und Tat zur Seite und informieren Sie im Rahmen eines Erstgespräches über die auf Sie zukommenden Gerichts- sowie Rechtsanwaltskosten. Sie können ebenfalls mithilfe einer telefonischen Beratung, die Sie nur 49 € kostet, Kontakt aufnehmen und Ihren Fall ausgiebig besprechen.
Anspruch auf Abfindung im Arbeitsrecht? (Teil 1)
- Abfindung – was ist hier zu beachten?
- Kündigungen auf Fehler überprüfen
- Fristen beachten!
Höhe der Abfindung im Arbeitsrecht (Teil 2)
- Welche Höhe kann und soll Ihre Abfindung im Arbeitsrecht haben?
- Abfindungshöhe von vielen Faktoren abhängig
Sind Steuern auf Abfindung zu zahlen? (Teil 3)
Auch eine Abfindung ist zu versteuern
Sozialversicherungsabgaben fallen nicht an