Abmahnung und Kündigung - kostenlose Rechtsberatung vom Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in München
Kündigung erhalten? Lassen Sie gleich in unserer kostenlosen Erstberatung (auch telefonisch) prüfen, ob Ihre Kündigung haltbar ist und Sie kostenfreie staatliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erhalten können: Wehren Sie sich kostenfrei gegen Ihre Kündigung mit Anwalt im Arbeitsrecht in München und über 20 Jahren Erfahrung. Tel. 089 – 921313993
Wenn Sie von einer Abmahnung oder Kündigung durch Ihren Arbeitgeber betroffen sind, finden Sie hier bei uns Hilfe und Beratung. Sie können bei uns bei einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber umgehend einen Termin für die Beratung bekommen, um mit Hilfe unseres Rechtsanwalts die nötigen juristischen Schritte im Arbeitsrecht zu beginnen. Für Arbeitnehmer ist es kostenlos, sich im Rahmen der Beratungshilfe (BerHG) im Arbeitsrecht juristisch beraten und vertreten zu lassen.
Unwirksame Kündigung durch Ihren Arbeitgeber
Die Arbeitsstelle bildet in der Regel die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Arbeitnehmers und ist daher für seinen Lebensalltag essentiell. Daher hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber nur in besonders ausgewählten Fällen erfolgen kann, die arbeitsrechtlich festgelegt sind.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann aber auch aus anderen Gründen unwirksam sein. Oft kommt es vor, dass Formalitäten nicht eingehalten werden oder Kündigungen formal fehlerhaft sind.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Kündigung überreicht hat, heißt das tatsächlich noch nicht, dass Ihr Arbeitsverhältnis wirklich nach dem Gesetz auch beendet ist.
Kündigungsschutzklage und Abfindung
Wenn man durch den Arbeitgeber eine Kündigung erhält, kann man diesbezüglich auf unterschiedliche Weise als Arbeitnehmer aktiv werden. Eine Möglichkeit ist die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Hierbei versucht man juristisch, den Arbeitsplatz zu erhalten oder alternativ eine passende Abfindung zu erzielen. Manchmal ist es aber empfehlenswert, sich eher außergerichtlich mit dem Arbeitgeber über die Zahlung einer Abfindung zu einigen und das Arbeitsverhältnis wirklich enden zu lassen. Auf diese Weise kann man sich einen angenehmen neuen Arbeitsplatz suchen und hat das finanzielle Polster im Rücken. Da sich jeder Fall im Arbeitsrecht unterscheidet, ist es angeraten, die Rechtsberatung bei einem Anwalt aufzusuchen, der viel Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat.
Wenn Sie selbst von einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber betroffen sind, bieten wir Ihnen folgende juristische Angebote:
Überprüfung, ob die Kündigung wirksam ist
Überprüfung, ob eine Kündigungsschutzklage gute Erfolgsaussichten bietet
Verhandlung über eine Abfindung
Verhandlung im Hinblick auf einen Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag
Beratung im Hinblick auf die Folgen einer Kündigung im sozialrechtlichen Kontext, z. B. Sperre beim Arbeitslosengeld
Geltendmachung von zusätzlichen Ansprüchen, die Ihnen aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglicherweise zustehen, z. B. Gehaltszahlungen, Provisionszahlungen, Abgeltung des Urlaubs, fehlendes Arbeitszeugnis, Karenzentschädigung etc.
Bitte kontaktieren Sie uns gleich für eine Erstberatung im Arbeitsrecht. Sie können Ihren Fall auch online gemäß Arbeitsrecht vorab prüfen lassen. Im Rahmen des Beratungshilfegesetzes steht Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung im Arbeitsrecht als Arbeitnehmer bei uns zu.
Wie sieht der Ablauf des Mandats am Beispiel Kündigung aus?
Sicher möchten Sie wissen, wie der Ablauf eines Mandats im Bereich Kündigungsschutz bei uns genau aussieht:
1. Wir arbeiten gemeinsam Ihre Kündigungsangelegenheit durch
Damit wir in der Lage sind, Ihre Kündigung juristisch korrekt zu beurteilen, müssen wir den Sachverhalt genau kennen. Nur so können wir vorab den möglichen Erfolg eines Kündigungsschutzprozesses oder von Verhandlungen über eine Abfindung abschätzen. Daher beginnen wir am Anfang damit, alle Sachverhalte zu sammeln, die mit Ihrer Kündigung in Zusammenhang stehen und die für die Wirksamkeit eine Rolle spielen könnten. Ein juristischer Beratungstermin zur Besprechung in München ist daher empfehlenswert. Auf Wunsch können wir diese Besprechung auch per Telefon durchführen.
2. Wir geben unsere Stellungnahme zur Wirksamkeit Ihrer Kündigung ab
Wenn wir den Sachverhalt der Kündigung gemeinsam durchgegangen sind, erklären wir Ihnen, ob die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber als wirksam gelten kann oder nicht. Natürlich erläutern wir Ihnen auch, wie erfolgreich voraussichtlich eine Kündigungsschutzklage wäre.
3. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Reaktion
Nachdem wir Ihnen gesagt haben, ob Ihre Kündigung als wirksam gelten kann oder nicht, erläutern wir Ihnen in der Beratung Ihre verschiedenen Optionen, gegen die Kündigung juristisch vorzugehen. Wir beraten Sie auch zu den jeweiligen Ergebnissen, die in Zusammenhang mit dem juristischen Vorgehen gegen die Kündigung erreicht werden können.