Honorar, Gebühren, Kosten im Arbeitsrecht München
Kündigung erhalten? Lassen Sie bei uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gleich prüfen, ob Sie kostenlose staatliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erhalten würden, denn viele Betroffene (auch Besserverdienende) können Anspruch darauf erheben: Tel. 089-921313993
Lohnt sich der Gang zum Arbeitsgericht?
Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich Ihnen sagen, wer nicht kämpft, hat bereits verloren. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, gehen oft existentielle Sorgen einher und Sie haben Unklarheit über Ihre finanziellen Perspektiven. Laufende Kredite, die Bezahlung der Lebenshaltungskosten oder der Miete (mit Bedrohung von Hartz-IV) machen Ihnen Sorgen. Es stellt sich die Frage, lohnt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren. Denn auch uns ist bekannt, dass ein Kampf mit (Rechtsanwalts-) Kosten verbunden ist.
Viele Betroffene erhalten staatliche Hilfen bei Kündigung – es lohnt sich zu prüfen
Der Staat gibt allen Bürgern, die Möglichkeit, ihr Recht in Anspruch zu nehmen (Link am Ende des Textes). Im Rahmen unseres persönlichen Erstberatungsgesprächs klären wir Sie über Ihre voraussichtlichen Kosten oder die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe auf. Weiter prüfen wir für Sie Ihre Erfolgsaussichten.
So erhalten Sie schnell Klarheit und können gemeinsam mit uns entscheiden, ob sich eine Klage gegen Ihren Arbeitgeber lohnt. Meist ist dies der Fall. Im gerichtlichen Verfahren setzen wir uns für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder wahlweise eine Abfindung ein (falls Sie nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen). Auch ist uns wichtig, dass Sie ein gutes Arbeitszeugnis erhalten, da dieses für Ihr weiteres Arbeitsleben sehr bedeutend ist.
Für den Fall, dass Sie Ihren Rechtsanwalt selbst bezahlen müssen, erscheint Ihnen dies vielleicht wenig attraktiv. Aber aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen versichern, dass durchunsere kompetente Vertretung und Verhandlungsführung Sie einen deutlichen Mehrwert durch den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine angemessene Abfindung erhalten. Auch haben Sie bei uns die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Kommen Sie zu uns zu einer kostengünstigen und persönlichen Erstberatung und nutzen Sie unser kostenloses Ersttelefonat.
Art der Beratung
„Selbstzahler“
Berechtigte für staatliche Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe*
Rechtsschutzversicherte
Telefon-Erstberatung (kurz)
Kostenlos
Kostenlos
Kostenlos
Erstberatungstermin telefonisch (bis zu 30 min.)
49€/30 min.
Kostenlos
bei Inanspruchnahme von Beratungshilfegesetz (50 % aller Betroffenen haben Anspruch*)
Kostenlos
bei Rechtsschutzversicherung
Mandat und Gerichtstermine
Faire Abrechnung gemäß RVG (Vergütung nach gesetzlich festgelegtem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Tipp: Ratenzahlungsvereinbarung nach Absprache individuell möglich
Kostenlos bei Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe (50 % aller Betroffenen haben Anspruch*)
Kostenlos bei Rechtsschutzversicherung