5. Wie wirkt sich eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?
Haben Sie eine Abfindung erhalten, ist die Freude erst einmal groß. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Abfindung nun auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Zur Beruhigung vorab, im Regelfall hat eine Abfindungsregelung keinen Einfluss auf den Anspruch von Arbeitslosengeld.
Es gibt allerdings einige Möglichkeiten, in denen Ihnen seitens des Arbeitsamts eine Sperrfrist auferlegt wird. Eine solche Frist führt dazu, dass Sie in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen haben und dadurch die eigentlich erforderliche Kündigungsfrist hinfällig wurde. Gleiches gilt, wenn Sie einer Verkürzung solcher Fristen zugestimmt haben.
An dieser Stelle kommt es darauf an, dass Sie oder aber Ihr Anwalt genau rechnen. Vielleicht lohnt es sich, auf einen kleinen Teil der Abfindung zu verzichten, wenn das Arbeitslosengeld dadurch ohne Unterbrechung gezahlt wird.
Ebenso ist es möglich, dass Sie eine höhere Abfindungsregelung erhalten und dafür eine kurze Sperrfrist von drei Monaten in Kauf nehmen.
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Wie können wir Sie als Rechtsanwalt beim Thema Abfindung unterstützen?
Bei uns in München bekommen Sie einen schnellen Termin. In der Regel stehen wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden zu einer kostengünstigen Erstberatung zur Verfügung.
So erfahren Sie schnell, welche Ansprüche Ihnen zustehen, ob die Kündigung gerechtfertigt werden kann und welche Alternativen es gibt.
Jeder Fall im Arbeitsrecht liegt anders. Nicht jeder Arbeitsvertrag ist identisch und je nach Situation spielt nicht nur der Arbeitsvertrag selbst, sondern auch ein Tarifvertrag oder aber ein Sozialplan bei Ihrem Arbeitsverhältnis eine Rolle.
Gerne helfen wir Ihnen, das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. Wünschen Sie sich etwas anderes als die Abfindung nach einer Kündigung, ist dies kein Problem. Sind Sie schon etwas älter und möchten, dass Ihr Arbeitsvertrag weiterhin Bestand hat, versuchen wir alles, damit dies möglich wird.
Das Arbeitsrecht ist, wie kaum ein zweites Rechtsgebiet, sehr stark durch die aktuelle Rechtsprechung geprägt. Nicht jedes Gericht entscheidet gleich, sodass Sie einen Fall aus München nicht direkt mit einem Fall einer anderen Stadt vergleichen können.
Wichtig ist, dass die nötigen Fristen eingehalten werden, um nicht später aufgrund eines bloßen Versäumnisses leer auszugehen.
Haben Sie noch weitere Fragen, wie: Besteht bei meiner Kündigung als Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine Abfindung? Ist eine Kündigungsschutzklage das richtige Mittel, um eine Abfindung zu erzielen? Wie kann ich einschätzen, ob die Verhandlungen über eine Abfindung erfolgversprechend sind? Wie lange muss ich nach einer Abfindung auf die Zahlung warten?
All diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen eines kostengünstigen Erstberatungsgesprächs. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 089 – 921313993.